neueMwst2024

24. November 2023

Per 1. Januar 2024 tritt die Steuersatzerhöhung der MWST in Kraft.

Das gilt es bei der Rechnungsstellung zu beachten:

Entscheidender Faktor ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, also wann fand die Behandlung/Sitzung statt (2023 oder 2024)?

Bei der Rechnungsstellung ist der Zeitpunkt der erbrachten Leistung massgebend für den anzuwendenden Steuersatz, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 folgen den alten Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Steuersätze.

 Was müssen Sie in iTherapeut machen, damit die Umstellung klappt?

1. Erstellen Sie alle Sitzungen für das Jahr 2023 mit den aktuellen Sätzen.

2. Laden Sie über den Auto-Updater die aktuelle Version 5.5.6 (erst hier ist die MWSt korrekt)

3. Rechnen Sie wenn möglich alle diese Leistungen aus 2023 ab, z.B. mittels Rechnungslauf.

4. Hinterlegen Sie in Einstellungen – Rechnungen – MWST die neuen MWST-Sätze.

5. Erstellen Sie erste danach Sitzungen/Behandlungen für das Jahr 2024 und stellen Sie so sicher, dass alle neuen Sitzungen für 2024 die neue hinterlegten MWSt-Sätze erhalten. Die neuen Leistungen 2024 rechnen Sie danach wie gewohnt ab. 

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