XML 5.0, neuer Standard für Rückforderungsbelege ab 1.1.2027

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Ab 2027 wird ein neuer Rückforderungsbeleg im «Tardoc-/XML5.0 Format» zwingend vorgeschrieben – auch für VVG-Leistungen (Zusatzversicherungen, Tarif 590). Belege im alten Format werden von den Kassen ab dann nicht mehr akzeptiert.

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Der neue Rückforderungsbeleg wird mindestens 4 Seiten enthalten: Seite 1: Die QR-Rechnung; Seite 2: Die Auflistung der Leistungen; Seite 3: Rückforderungsbeleg analog heute (für Menschen lesbar); Seite 4: Rückforderungsbeleg codiert in min. drei QR-Codes, damit die Scanner der Krankenkassen den Rückforderungsbeleg fehlerfrei lesen können.

Hintergrund der Neuerungen: bisherige Rückforderungsbelege sind von den Scannern der Krankenkassen häufig nicht fehlerfrei lesbar. Insbesondere an den Faltkanten kann der Scanner oft nicht erkennen, ob eine Ziffer eine 3, 6 oder 8 ist. Eine manuelle Prüfung durch einen Sachbearbeiter ist daher notwendig. Dies führt zu unnötigen Kosten auf Seiten der Krankenkassen. Durch die Codierung der Rückforderungsbelege in QR-Codes soll dies zukünftig vermieden/stark reduziert werden.

Download Muster Rückforderungsbeleg

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