Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Ab 2027 wird ein neuer Rückforderungsbeleg im «Tardoc-/XML5.0 Format» zwingend vorgeschrieben – auch für VVG-Leistungen (Zusatzversicherungen, Tarif 590). Belege im alten Format werden von den Kassen ab dann nicht mehr akzeptiert.

iTherapeut Web ist bereits heute bereit für den neuen Standard. iTherapeut Web unterstützt das neue Format. Wer Leistungen aus dem Bereich der Zusatzversicherungen abrechnet, muss per 1.1.2027, spätestens auf 1.7.2027 auf die Cloud-Version umgestiegen sein.
Der neue Rückforderungsbeleg wird mindestens 4 Seiten enthalten: Seite 1: Die QR-Rechnung; Seite 2: Die Auflistung der Leistungen; Seite 3: Rückforderungsbeleg analog heute (für Menschen lesbar); Seite 4: Rückforderungsbeleg codiert in min. drei QR-Codes, damit die Scanner der Krankenkassen den Rückforderungsbeleg fehlerfrei lesen können.
Hintergrund der Neuerungen: bisherige Rückforderungsbelege sind von den Scannern der Krankenkassen häufig nicht fehlerfrei lesbar. Insbesondere an den Faltkanten kann der Scanner oft nicht erkennen, ob eine Ziffer eine 3, 6 oder 8 ist. Eine manuelle Prüfung durch einen Sachbearbeiter ist daher notwendig. Dies führt zu unnötigen Kosten auf Seiten der Krankenkassen. Durch die Codierung der Rückforderungsbelege in QR-Codes soll dies zukünftig vermieden/stark reduziert werden.
